Liebe Sportfreunde,
ab sofort dürfen ganz offiziell die Liegeplätze bezogen werden. Hier ist für alle der Inhalt der Rundmail vom 05.05.2020.

Mit der Inkraftsetzung der Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 17.04.2020 ändert sich Folgendes:

Sport und Bewegung auf öffentlichen Flächen (Parks, kommunale Grünflächen, Gewässerflächen u. öffentliche Strände) sind erlaubt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen Menschen die nicht mit im eigenem Hausstand leben, eingehalten wird. Somit ist der Aufenthalt am Strand und das Segeln auf dem See „möglich“. Auch dabei sind die zuvor genannten, aktuell geltenden Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen einzuhalten !

Verboten sind bis auf Weiteres der organisierte Sport- und Wettkampfbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitness- und Tanzstudios (bzw. gleichw.). Demnach fallen organisierte Veranstaltungen aller Art auf dem Vereinsgelände (Bereich Vereinszelt, Pkw-Stellplatz und Bootswinterlager) weiter aus. Das Betreten dieses Bereichs zu Bootstransporten unter Beachtung der geltenden Abstandregeln ist jedoch zulässig.

In diesem Sinne – ab ins Wasser!