Sicherheitsregeln für Wassersportler
Nach den Grundregeln für das Verhalten im Verkehr, die für alle Verkehrsteilnehmer gelten, hat auch der Wassersportler die Vorsichtsmaßregeln zu beachten, die Seemannsbrauch oder besondere Umstände des Falles erfordern. Jeder Wassersportler/jede Wassersportlerin ist daher gut beraten, wenn er insbesondere folgende Sorgfaltsregeln beachtet:
Fahrzeugführer
1. Schätzen Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten richtig ein Auch wenn Sie die Befähigung zum Führen eines Sportbootes in einer Prüfung nachgewiesen haben, sammeln Sie zunächst am Tage praktische Erfahrungen in geschützten Gewässern, die nur wenig von Fahrzeugen der Berufsschifffahrt befahren werden.
Fahrzeug
2. Machen Sie sich mit den Eigenschaften und der Einrichtung Ihres Fahrzeuges vertraut Ihr Fahrzeug muß für das vorgesehene Fahrtgebiet geeignet sein. Stellen Sie fest, ob Ihr Fahrzeug den Anforderungen für Fahrten in Küstennähe oder auf der Hohen See genügt. Fahrzeug und Einrichtung müssen sich in einem fahr- und funktionstüchtigen Zustand befinden.
Sicherheitsausrüstung
3. Rüsten Sie Ihr Fahrzeug mit geeigneten Rettungsmitteln aus Zur Mindestsicherheitsausrüstung gehören eine Rettungsweste für jede Person an Bord, geeignete Mittel, um ein Feuer an Bord zu bekämpfen und Signalmittel, um einen Notfall anzuzeigen sowie eine Lenzvorrichtung (Pumpe, Eimer, Ösfaß) und Erste-Hilfe-Ausrüstung. Zur Orientierung empfehlen sich die Sicherheitsrichtlinien der Kreuzer-Abteilung des DSV. Die Sicherheitsausrüstung muss regelmäßig überprüft und gewartet werden.
Reiseplanung
4. Informieren Sie sich über das vorgesehene Fahrtgebiet Machen Sie sich mit den Schifffahrtsvorschriften und den Hilfen für die Navigation Ihres Fahrtgebietes vertraut. Für die Reiseplanung und Durchführung unerläßliche Hilfsmittel sind auf den neuesten Stand zu bringen: Seekarten und Seehandbücher sowie Tidenkalender, Erfahrungsberichte und die von der Kreuzer-Abteilung des DSV empfohlenen Hafenhandbücher.
Wetter
5. Unterrichten Sie sich über die herrschenden und vorhergesagten Wetter-und Seegangsverhältnisse Treten Sie im Küsten- und Seebereich nie eine Fahrt an, ohne vorher den Wetterbericht gehört zu haben und beobachten Sie stets die Wetterentwicklung im Vergleich mit den an Bord aufgenommenen Berichten. Der Seewetterbericht ist den allgemeinen Wettervorhersagen der Rundfunksendungen vorzuziehen. Der Deutsche Wetterdienst in Hamburg erstellt gegen geringe Gebühren spezielle Törnberatungen für Wassersportler über Telefon, Telefax oder Telex mit Wettervorhersagen bis zu fünf Tagen. Informieren Sie sich, ob im zu befahrenden Gewässer z. Zt. meteorologische Gefahren auftreten können (z. B. Mistral, Bora, tropischer Wirbelsturm). Gute Seemannschaft Wir machen Schifffahrt möglich.
Einweisung
6. Unterrichten Sie Ihre Besatzungsmitglieder und Gäste über Sicherheitsvorkehrungen an Bord Zeigen Sie den Aufbewahrungsort der Rettungsmittel und üben Sie das Anlegen von Rettungsweste und Sicherheitsgurt (“Lifebelt”). Erklären Sie den Umgang mit SeenotSignalmitteln. Erläutern Sie die für die Sicherheit wichtigen Einrichtungen des Fahrzeugs, wie Lenzeinrichtungen, Seeventile – vor allem am Pump-WC -, Feuerlöscheinrichtungen, Heiz- und Kocheinrichtungen. Achten Sie darauf, dass Ihre Besatzungsmitglieder und Gäste sich an Bord sicher bewegen, Arme und Beine nicht außenbords hängen lassen und auf Segelbooten den Gefahrenbereich des Großbaums meiden. Bestimmen und unterweisen Sie ein geeignetes Besatzungsmitglied als Vertreter, falls Sie als Fahrzeugführer ausfallen sollten.
Mann-über-Bord
7. Treffen Sie Maßnahmen gegen das Überbordfallen und prüfen Sie Möglichkeiten, Überbordgefallene zu bergen Lassen Sie rechtzeitig Rettungswesen und Sicherheitsgurte anlegen. Weisen Sie auf geeignete Befestigungspunkte für Sicherheitsgurte hin. Üben Sie regelmäßig Mannüber-Bord-Manöver. Prüfen Sie Möglichkeiten und üben Sie das Anbordholen insbesondere von geschwächten Personen.
Nebel
8. Verlassen Sie keinen sicheren Liegeplatz bei Nebel Werden Sie von Nebel oder schlechter Sicht überrascht, sollten Sie möglichst umgehend Fahrwasser und Schifffahrtswege verlassen, zum eigenen Schutz einen sicheren Ort aufsuchen und die Fahrt unterbrechen. In jedem Fall sind bei verminderter Sicht die vorgeschriebenen Schallsignale zu geben. Sportfahrzeuge, insbesondere solche aus Holz oder Kunststoff, können durch einen Radarreflektor erkannt werden. Fahrzeuge mit Metallmast können durch eine aufrechte Bootslage mittels Radar besser gesichtet werden.
Berufsschifffahrt
9. Halten Sie sich von der Berufsschiffahrt nach Möglichkeit fern Meiden Sie Schifffahrtswege und halten Sie sich im Fahrwasser soweit wie möglich rechts oder außerhalb des Fahrwassers, sofern dies ohne Gefahr möglich ist. Segelfahrzeuge dürfen beim Kreuzen im Fahrwasser die durchgehende Schifffahrt nicht behindern. Meiden Sie auch die Routen von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen.
Ausguck
10.Halten Sie stets einen gehörigen Ausguck Hiermit stellen Sie sicher, dass Sie frühzeitig Kollisionssituationen, treibende Gegenstände oder andere Gefahren für Ihr Fahrzeug erkennen können. Durch Ihre Aufmerksamkeit können Sie Notlagen anderer Sportfahrzeuge entdecken und Hilfe leisten. Herausgeber: Generaldirektion Wasserstrassen und Schifffahrt –